Gesetzentwurf braucht breite Unterstützung: Versorgungslage für ungewollt Schwangere muss dringend verbessert werden

CELLE/BERLIN Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 236 Bundestagsabgeordneten – darunter auch die beiden örtlichen SPD-Bundestagsabgeordneten Angela Hohmann und Dirk-Ulrich Mende – hat heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht. Er soll die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren wesentlich verbessern. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können. Ein zusätzlicher Antrag flankiert weitere Maßnahmen: So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln ermöglicht werden, wodurch ungewollte Schwangerschaften künftig besser verhindert werden sollen. Hinzukommt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert und der Zugang zu niederschwelliger Beratung für Schwangere wesentlich verbessert werden soll.
Dazu sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Angela Hohmann:
„Der Schutz des ungeborenen Lebens ist in der Verfassung verankert. Ein erschwerter Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erfüllt dieses Ziel jedoch nicht. Im Gegenteil: Es führt nicht unbedingt zu weniger, sondern kann zu medizinisch unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen führen. Ungewollt Schwangere brauchen ausreichenden Zugang zu bestmöglicher Information und bestmöglicher medizinischer Versorgung. Dass wir in dieser Hinsicht in Deutschland bereits einen gravierenden und sich weiter zuspitzenden Mangel haben, ist schlicht nicht tragbar. Ungewollt Schwangere befinden sich oft in belastenden Situationen. Deshalb werbe ich bei allen Abgeordneten der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag für die Unterstützung dieses Antrags. Er ist ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt, um ungewollt Schwangeren die bestmögliche Unterstützung zu bieten.“
Dirk-Ulrich Mende, SPD-Bundestagsabgeordneter ergänzt:
„Bereits nach der Vorlage der ELSA-Studie vor wenigen Wochen habe ich mich mit denen zusammengesetzt, die daraus die notwendigen Schritte ableiten wollten und habe in der Fraktion für unser Positionspapier geworben. Ich bin froh, dass sich daraus nun dieser gemeinsame und fraktionsübergreifende Gesetzentwurf sowie der Antrag ergeben hat. Es ist ein wichtiges Zeichen an alle Beteiligten, die Frauen ebenso wie die Ärztinnen und Ärzte, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch ausgeschlossen und damit entkriminalisiert werden. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses halte ich es auch für richtig, künftig wieder Schwangerschaftsabbrüche im Leistungskatalog der Kassen zu verankern. Mit der Rauslösung aus dem Strafrecht entfällt das bisherige Hindernis, dass die Kassen keine „im Kern rechtswidrigen“ Taten finanzieren darf. Auch für die Ärzteschaft und damit das Versorgungsangebot wird es einfacher, wenn klargestellt ist, dass sie nicht an strafrechtlichen Taten beteiligt sind.
Weiter führte Mende aus
„Wir müssen als Gesellschaft sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens als auch dem Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren in gleicher Weise gerecht werden, deshalb bleibt es auch nach dem Entwurf bei einer Beratung. So werden wir hoffentlich als Gesellschaft einen zeitgemäßen und respektvollen Umgang mit der Frage von Schwangerschaftsabbrüchen finden, den sich die Mehrheit auch wünscht.“
Hintergrund:
Erst vor wenigen Monaten hat die sogenannte ELSA-Studie verdeutlicht, dass in Deutschland für ungewollt Schwangere in vielen Regionen eine schlechte Versorgungslage besteht. So hatten 60 Prozent der befragten Frauen in Deutschland Schwierigkeiten, sich ausreichend über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können. Auch hatten 60 Prozent der Frauen Schwierigkeiten überhaupt einen Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Hinzu kommt, dass es jeder fünften Frau sogar schwerfiel, die anfallenden Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch tragen zu können. Die Lage droht zudem, sich weiter zu verschlechtern - die Zahl der Arztpraxen, OP-Zentren und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen hat sich in den letzten 20 Jahren bereits halbiert und viele Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden in den nächsten Jahren zusätzlich in den Ruhestand gehen. Viele Ärzt:innen geben dabei an, dass die fortdauernde Verankerung im Strafgesetzbuch Teil der Entscheidung ist, sich in diesem Feld nicht zu betätigen.