Meine Rede im Bundestag: Rechtssicherheit für Honorarlehrkräfte

Wir wollen schnell für Rechtssicherheit für Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte sorgen. Das habe ich in meiner Rede zu dem Antrag der FDP zur Förderung von Selbstständigen deutlich gemacht. Es muss weiterhin möglich sein, als Honorarkraft bei einem Bildungsträger tätig zu sein oder in einer Festanstellung. Da wir in dieser Wahlperiode eine große Reform des sogenannten Statusfeststellungsverfahrens nicht mehr auf den Weg bringen können, müssen wir Übergangsfristen gesetzlich festlegen, sodass keine Volkshoch- oder Tanzschule oder andere Einrichtung horrende Nachzahlungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte befürchten muss. Ein umfassender Vorschlag dazu liegt auf dem Tisch; jetzt müssen die anderen Fraktionen mitmachen. Ich wünsche mir, dass wir dieses Gesetz noch vor der Bundestagswahl beschließen können. Alle Betroffenen könnten erst einmal durchatmen und es wäre ausreichend Zeit, um an einer großen Lösung zu arbeiten.
Hier können Sie sich meine gesamte Rede anschauen: