Bundestag beschließt Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte
„Das sind richtig gute Nachrichten für die Bildungseinrichtungen in Celle und Uelzen", freut sich die heimische Bundestagsabgeordnete Angela Hohmann über die gestern im Bundestag verabschiedete Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte. Die Übergangsregelung ist notwendig, da durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 Honorarlehrkräfte nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung vermehrt als sozialversicherungspflichtig beschäftigt einzustufen sind. Volkshochschulen, Musikschulen und zahlreiche weitere Bildungsträger wären ohne die Übergangsregelung verpflichtet, auch rückwirkend für die Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
„Jetzt können die Schulen erst einmal aufatmen", so Hohmann, die für die SPD die Übergangsregelung federführend verhandelt hat. „Eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen hätte viele Bildungseinrichtungen in ihrer Existenz bedroht. Deshalb haben wir uns auf allen politischen Ebenen für eine Übergangsregelung bis Ende 2026 stark gemacht. Wir schaffen damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, macht Hohmann deutlich.
Sind sich beide Vertragsparteien einig, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, könnte eine eventuell durch die Rentenversicherung festgestellte Versicherungs- und Beitragspflicht erst ab 2027 eintreten. Die Lehrkräfte müssen jedoch ihre Zustimmung dazu geben, dass die Tätigkeit als Selbständigkeit angesehen wird.
Hohmann, die Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist, weiter: „Wir sorgen dafür, dass Volkshoch- und Musikschulen sowie andere Bildungseinrichtungen nach dem Herrenberg-Urteil und den dadurch veränderten Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung erhalten bleiben. Die Einrichtungen haben jetzt genügend Zeit, um ihre Organisationsmodelle weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist, dass Lehrtätigkeit weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden kann. In der kommenden Legislaturperiode muss dann eine grundsätzliche gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden.“